§ 1 – Geltungsbereich
(1) Unter Berücksichtigung der Satzung des 1. Bielefelder Rock’n’Roll Clubs e.V. in ihrer aktuellen Fassung
erlässt der Vorstand zur Durchführung von Mitgliederversammlungen in Form einer reinen oder teilweisen Onlineveranstaltung
(Online-Mitgliederversammlung) diese, die Satzung ergänzende, Geschäftsordnung.
(2) Die Regelungen der §§ 10, 11, 12 und 13 der Satzung des Vereins
gelten für Online-Mitgliederversammlung entsprechend.
§ 2 – Einberufung
Die Einberufungsformalitäten ergeben sich aus der Satzung des Vereins.
In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliederversammlung ganz oder teilweise als Online-Veranstaltung durchgeführt wird und Mitglieder an der Online-Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen sowie ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation wahrnehmen.
§ 3 – Form der Durchführung
(1) In der Einladung ist bekannt zu geben, in welcher Form die Online-Mitgliederversammlung durchgeführt wird. In Frage
kommen insbesondere eine Realisierung
(2) Den Mitgliedern ist die Plattform bzw. Softwarelösung bekannt zu geben, über die die Online-Mitgliederversammlung realisiert wird Auf Anforderung eines Mitglieds, sind dem Mitglied Anweisungen zur Nutzung der Software bzw. Anleitungen zum Beitritt in den virtuellen Versammlungsraum bereitzustellen.
§ 4 – Absehen von der Aufnahme von Anträgen zur Tagesordnung
(1) Auf Beschluss des Vorstands kann dieser von der Aufnahme von Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, die für eine
Präsentation, Diskussion oder Beschlussfassung in einer Online-Mitgliederversammlung nicht geeignet sind absehen. Das den Antrag stellende Mitglied ist unverzüglich von der Entscheidung
des
Vorstands zu unterrichten. Der Beschluss ist zu begründen.
(2) Über Anträge, die auf Beschluss des Vorstandes nicht im Rahmen einer Online-Mitgliederversammlung besprochen werden,
ist ein Beschlussverfahren herbeizuführen, bei dem die Mitglieder ihre Stimmen schriftlich abgeben.
§ 5 – Zugangsverwaltung
Um sicherzustellen, dass nur Vereinsmitglieder an der Online-Mitgliederversammlung teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen,
erhalten Mitglieder einen individuellen Zugang zum virtuellen Konferenzraum bzw. zum Live-Stream. Dieser besteht in der Regel mindestens aus einer persönlichen Registrierung oder Kennung sowie, wenn
technisch möglich, einem individuellen Passwort.
Zur Erhöhung des Schutzes werden die Zugangskennung und das Passwort in getrennten E-Mails versendet.
§ 6 – Vertraulichkeit und persönliche Teilnahme
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet die übermittelten Zugangsdaten geheim zu halten. Eine Kenntnisnahme durch andere
Personen ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
(2) Die Einwahl, insbesondere jedoch die Teilnahme an der Online-Mitgliederversammlung darf nur durch das Mitglied
erfolgen. Die Wahrnehmung von Mitgliederrechten, insbesondere des Stimmrechts, durch eine andere Person als das Mitglied (Übertragung) ist nicht zulässig.
(3) Bei der Einwahl hat sich das Mitglied – soweit dies nicht systemseitig gewährleistet wird – mit seinem realen Vor- und
Nachname anzumelden.
§ 7 – Feststellung der Teilnehmenden
(1) Den Mitgliedern ist mit der Einladung eine Erreichbarkeit des Vorstands / der Versammlungsleitung bzw. der
Geschäftsführung per Telefon und / oder E-Mail bekannt zu geben, an die sich Mitglieder am Tag der Versammlung bei technischen Problemen wenden können.
(2) Der virtuelle Konferenzraum – bzw. bei Nutzung einer Software zur Abbildung des Plenums und Durchführung von
Abstimmungen – ist bereits 30 Minuten vor dem Beginn der Online-Veranstaltung
freizuschalten.
(3) Mitglieder haben eigenverantwortlich das technischen Equipment vorzuhalten, um an der Online-Mitgliederversammlung
teilnehmen zu können. Der Vorstand ist lediglich verpflichtet Softwarelösungen zu
verwenden, die auf mindestens zwei der gängigen Betriebssysteme (Windows, Android, iOS) zur Verfügung
stehen.
(4) Mitglieder, die sich aufgrund von Zugangsproblemen bis zum Beginn der Mitgliederversammlung nicht einwählen können und
sich weder telefonisch noch per E-Mail an den Vorstand bzw. die Geschäftsführung
gewendet haben, gelten als nicht teilnehmende Mitglieder.
(5) Nach Beginn der Online-Mitgliederversammlung ist durch die Versammlungsleitung die Anzahl der Teilnehmenden in
geeigneter Form zu erheben. Des Weiteren ist – basierend auf den Regelungen der Satzung – die Beschlussfähigkeit der Online-Mitgliederversammlung festzustellen.
§ 8 – Erläuterungen zum Ablauf
Aufgrund der Besonderheiten bzw. Unterschiede von Online-Mitgliederversammlungen sind durch die Versammlungsleitung zu
Beginn der Veranstaltung Hinweise zum Ablauf, zur Form der Wortmeldung sowie zu ggf. angesetzten Abstimmungen und Wahlen bekannt zu geben.
§ 9 –Wortmeldungen
(1) Wortmeldungen erfolgen durch eine in der Konferenz- oder der Abstimmungssoftware implementierte Funktion. Darüber
hinaus ist die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitglieder ihren Wortmeldungswunsch ggü. dem Vorstand per E-Mail mitteilen können. Bei Online-Mitgliederversammlungen in Form einer Videokonferenz kann
durch die Versammlungsleitung zusätzlich die Wortmeldung durch Handzeichen zugelassen werden.
(2) Das Wort wird den Mitgliedern durch die Versammlungsleitung möglichst in der Reihenfolge der Wortmeldungen
erteilt.
§ 10 – Abstimmungen und Wahlen
(1) Abstimmungen und Wahlen können durch namentliche Abfrage mit schriftlicher Protokollierung (nur bei Durchführung in
Form der Videokonferenz) oder durch Nutzung einer Software / App-Anwendung
durchgeführt werden.
(2) Wird eine Software / App zur Durchführung von Abstimmungen, Wahlen und Beschlüssen genutzt, ist explizit darauf
hinzuweisen und die Abläufe und Funktionalitäten zu erläutern.
§ 11 – Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
Die vorliegende Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am 1.4.2022 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der
Homepage des Vereins www.1.brrc.de in Kraft.
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